Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 31.05.06 ein neues Schulgesetz verabschiedet, das Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches verbietet.

 

Vorangegangen war das Urteil des BVerfG im Jahr 2003, aus dem hervorging, dass ein Kopftuchverbot möglich ist - wenn die entsprechenden Gesetze dazu geschaffen werden. Die Richter hatten einen ganz klaren Rahmen abgesteckt, den ein solches Gesetz nicht überschreiten darf.   

 

Das BVerfG hatte klar festgestellt,  

 

  • dass es auf einen theologischen Streit hinsichtlich eines Gebotes zum Tragen eines Kopftuches nicht ankommt und sich eine islamisch-religiös begründete Glaubensregel, welche Frauen zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit verpflichtet, mit hinreichender Plausibilität annehmen lässt 
  • dass das Grundgesetz den Staat als offen gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen kennzeichnet 
  • dass die staatliche Neutralität nicht eine distanzierende ist, im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern eine für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung meint
  • dass der Staat keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten Richtung betreiben oder sich mit einem bestimmten Glauben oder Weltanschauung identifizieren lassen darf; denn dies gefährde den religiösen Frieden in einer Gesellschaft
  • dass die Schule die Möglichkeit hat, ein Spannungsverhältnis zwischen der positiven Glaubensfreiheit der Lehrerin und den entgegenstehenden Verfassungswerten durch präventive Maßnahmen erst gar nicht entstehen zu lassen
  • dass die bloße Möglichkeit einer Schülerbeeinflussung und die bloße Möglichkeit von Konflikten lediglich abstrakte Gefahren darstellen, und nicht mit der Lage bei einem konkreten Versuch bei der Beeinflussung oder Missionierung der anvertrauten Schüler gleichzusetzen sind
  • dass das Kopftuch - anders als das christliche Kreuz - nicht aus sich heraus ein religiöses Symbol (im Islam gibt es überhaupt keine Symbole) darstellt, sondern erst im Zusammenhang mit der Person, die es trägt und mit deren sonstigem Verhalten eine vergleichbare Wirkung entfaltet 
  • dass das Kopftuch im Islam für unterschiedliche Aussagen und Wertvorstellungen stehen kann und nicht etwa allgemein ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus darstellt und es nicht auf ein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau verkürzt werden darf (siehe auch Karakasoglu-Studie)

 

Alle diese Punkte haben die Verfasser des neuen Schulgesetzes schlicht vom Tisch gewischt.

 

Auf Basis all dieser Bedenken hat das BVerfG anschließend auf die gesellschaftliche Wirklichkeit Bezug genommen und zwei Wege aufgezeigt, die der Gesetzgeber einschlagen kann:

 

  • er kann versuchen, Konflikte aus der Schule fernzuhalten, indem er ein strengeres Neutralitätsverständnis einführt und alle religiösen Äußerungen verbietet
    oder  
  • er kann die zunehmende religiöse Vielfalt der Gesellschaft in der Schule aufnehmen und dazu nutzen, gegenseitige Toleranz einzuüben, um die gesellschaftliche Integration zu fördern.

Das Kopftuchverbot

Wir waren uns sicher, dass kein Politiker im Zeitalter der Globalisierung und als Verantwortlicher für die Politik in einer vom Export abhängigen Nation tatsächlich der Meinung sein wird, dass wir es uns leisten können, diese Chance der jahrelangen Einübung von Toleranz unter der Kontrolle und dem Einfluss von Pädagogen einfach nicht wahrzunehmen. Wir hatten uns geirrt, wie die Zukunft zeigen sollte.

 

Außerdem wies das BVerfG ausdrücklich darauf hin, dass

 

  • bei der Einführung eines Gesetzes, das die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit für Staatsbedienstete einschränken will, alle Religionen gleich behandelt werden müssen.

 

Auch daran hielt sich der Gesetzesentwurf, den CDU/FDP vorlegten, nicht. Aber zunächst fühlten wir uns noch sicher, denn NRW hatte eine Rot-Grüne Regierung, die zwar ein Gutachten über ein Kopftuchverbot in Auftrag gab, ein Gesetz aber nicht ernsthaft in Erwägung zog. Hier waren wohl noch Reste von einer Vorstellung, was denn Gerechtigkeit sei, vorhanden. 

 

Doch dann kamen die Landtagswahlen und unserer vermeintlichen Sicherheit wurde der Boden entzogen. Die Regierung Rüttgers - im Taumel des "Jetzt werden die Ärmel hochgekrempelt und endlich mal was angepackt, was zudem noch nicht einmal Geld kostet" - blickte sich um und sah ein Feld, auf dem man schnell Punkte beim Wahlvolk machen konnte. Und das Beste: der Boden war durch die seit den Terroranschlägen losgetretene Diskussion über einen gewalttätigen Islam bestens vorbereitet und die betroffene Gruppe hatte keine Lobby.

 

Arbeit der ISGG

 

Schon im November 2005 hatten wir uns als betroffene Lehrerinnen, Referendarinnen, Studentinnen und Sozialpädagoginnen zum ersten Mal zusammengefunden und beschlossen, gegen das uns drohende Berufsverbot zu kämpfen. Wir überlegten fieberhaft, was wir unternehmen könnten.

 

Wir waren der Meinung, nicht jeder wird so ignorant sein und alles in den großen Islam-Topf werfen. Also setzten wir unsere Hoffnung auf die Anhörung im März 2006, zu der zahlreiche Gutachter geladen waren. Obwohl es bei der Anhörung viele warnende Stimmen von Fachleuten gab, die auf das katastrophale integrationspolitische Signal eines Kopftuchverbotes für Frauen hinwiesen und die immer wieder klarmachten, dass die Betroffenen dem Klischeebild der unterdrückten Muslima eben nicht entsprechen, sondern im Gegenteil eine erfolgreiche Integration durchlaufen haben, zeigte sich die CDU/FDP-Landesregierung völlig beratungsresistent. 

 

Wir gaben nicht auf und wandten uns einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung mit einem eindringlichen Schreiben an jeden einzelnen Abgeordneten. Doch auch das blieb ohne Erfolg und die Landesregierung verabschiedete mit ihrer Stimmenmehrheit bei der 2. Lesung im Mai 2006 das Gesetz, das Lehrerinnen und anderen in der Schule tätigen Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen das Tragen des Kopftuches verbietet.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Landesregierung hat den Vorschlag, den das BVerfG gemacht hat und der der Integration förderlich ist - nämlich die Möglichkeit der Einübung der Toleranz unter Begleitung kompetenter Pädagogen ausgeschlagen. Ebenfalls hat man die Vorgabe der Gleichbehandlung der Religionen schlicht ignoriert. Stattdessen entschied man sich, die Buntheit der Gesellschaft da draußen auch draußen zu lassen und setzte stattdessen voll auf Repression. Damit dies auf breite Unterstützung der Bevölkerung treffen konnte, wurde - gleich einem Mantra – durch Politiker und Journalisten die Verknüpfung "Kopftuch = Unterdrückung = nicht-auf-dem-Boden-des-Grundgesetzes-stehend" wiederholt. Gegen solche Medienmacht waren wir machtlos.

 

Die Verabschiedung des Gesetzes war ein schwarzer Tag für uns; für diejenigen unter uns, die deutschstämmig sind, war es noch schlimmer, als für die Betroffenen mit Migrationshintergrund. Wir Muslimas mit deutschen Wurzeln haben an diesem Tag ein Stück Heimat verloren und unseren Glauben daran, dass doch das zählen muss, was man geleistet hat und nicht das Outfit.

 

In unserem Brief an die Abgeordneten hatten wir auch auf die gesellschaftspolitischen Folgen hingewiesen. Leider zeigt sich jetzt, dass wir Recht behalten sollten. Die Auswirkungen der Islam/Kopftuchdiskussion zeichneten sich schon seit dem Urteil des BVerfG ab und verstärkten sich in der Folgezeit.

 

Wir als Lehrerinnen erleben heute hautnah mit, wie durch das Verbot beflügelt einige Schulleitungen versuchen, über eine geänderte Schulordnung, also quasi durch die Hintertür, auch ein Kopftuchverbot für Schülerinnen durchzusetzen. Sie sprachen Schülerinnen an und setzten sie unter Druck. Schülerinnen mit Kopftuch finden schon lange keinen Praktikumsplatz mehr für ein Schulpraktikum, geschweige denn eine Lehrstelle. Wie sollen wir diesen Mädchen glaubwürdig vermitteln, dass Bildung sich lohnt? Sie denken, wir sind zu Zynikerinnen geworden und machen ihnen etwas vor. Denn die gesellschaftliche Realität spricht eine andere Sprache und die verstehen sie nur zu gut. Sie sagt: Was auch immer ihr tut, wir werden es nicht akzeptieren, so lange ihr so ausseht, wie ihr ausseht! Wir definieren euch über das Kopftuch, dem wir eine uns genehme - sprich negative - Bedeutung verliehen haben. 

 

Auch der Umgang mit unseren Mitmenschen hat sich verkompliziert. Die ganze Diskussion um den Islam und die permanent wiederholte Behauptung der Politiker, dass der Islam ein Integrationshindernis sei, hat eine Kaskade in Gang gebracht: Derjenige, der uns vorher neutral gegenüberstand, denkt jetzt schlecht über uns. Derjenige, der vorher schlecht dachte, spricht es jetzt ungeniert aus und der, der es schon vorher ungeniert aussprach, spuckt uns in der Straßenbahn an. Die Situation fängt an, sich zu verselbständigen und wir alle, alle Mitglieder der Gesellschaft, müssen uns mit aller Macht gegen diese Entwicklung stemmen - auf die Politiker ist in dieser Hinsicht bisher leider keinerlei Verlass.

 

Schon bevor das neue Schulgesetz in Kraft trat, wurden einige von uns von ihren Schulleitern befragt, was sie denn im Fall der Fälle tun werden. Alle Schulleiter fühlten sich als Erfüllungsgehilfen der Landesregierung, und das, obwohl sie das Gesetz selbst für falsch hielten und halten.

 

Wir bekamen viel Zuspruch von Seiten der Kollegen und auch die Schüler begriffen nicht, warum denn nun unser Outfit, das bisher nie eine Rolle gespielt hatte, über unsere Berufseignung entscheiden sollte. Doch gerade diese Unterstützung brachte uns in ein Dilemma: wenn wir die Hilfsangebote, die uns die Kollegen, die Eltern und Schüler machen, annähmen, würde man uns seitens der Schulbehörde vorwerfen können, wir hätten den Schulfrieden gestört und damit würden wir der Unterstellung des Gesetzesentsprechen.

Wir wussten nicht, was wir tun sollten. Sollten wir uns wie Lämmer zur Schlachtbank führen lassen, ohne uns zu wehren? Nein, letzteres wollten wir nicht.  

 

Bei einer unserer Krisensitzungen kamen wir in den Genuss einer kompetenten Beratung eines hochrangigen Rechtswissenschaftlers. Er sah den Streit um das Kopftuch aus einer ganz anderen Perspektive und führt aus, dass es hier gar nicht um das Kopftuch ginge, sondern, dass an diesem Thema exemplarisch etwas ganz anderes abgehandelt würde, nämlich die Frage: Welcher Platz wird dem Islam und den Muslimen in dieser Gesellschaft zugebilligt? Schließlich habe auch in der Vergangenheit der Staat den Muslimen nur jeweils die Rechte gewährt, die sie gerichtlich erstritten hatten. Das hat uns sehr nachdenklich gemacht, denn sollte er wirklich Recht haben, (wovon wir mittlerweile überzeugt sind) dann ist die Verantwortung, die wir für die Durchsetzung unserer Rechte tragen, noch größer als gedacht.

 

Wir wandten uns mit unserem Anliegen auch an die katholische und die evangelische Kirche. Von katholischer Seite erhielten wir tröstende und aufmunternde Worte, von der Evangelischen Kirche im Rheinland den Hinweis, dass man zwar gegen ein solches Gesetz, dies aber eine Angelegenheit der Politik sei. Im Übrigen gäbe es viele, die der Meinung seien, ein koranisches Gebot liege ohnehin nicht vor. Und dann der Hinweis des Schreibers: "…ich (habe) Gestaltungsformen (der Kopfbedeckung) gesehen, die sogar ausgesprochen interessant bis attraktiv aussehen und die man deswegen nicht negativ belegen sollte." Wie stellte der Schreiber sich die Umsetzung eines solchen Vorschlags vor? (Abgesehen davon, dass wir die Kopfbedeckung nicht zur Erhöhung unserer Attraktivität tragen). Sollten wir eine Modenschau veranstalten und die Schulkonferenz darüber entscheiden lassen?

 

Mittlerweile hatte das neue Schuljahr angefangen. Wir verhielten uns wie immer und harrten der Dinge, die da kommen sollten.

 

Unsere Schulleiter wurden seitens des Ministeriums angewiesen uns über die Änderung des Schulgesetzes in Kenntnis zu setzen und man räumte uns eine 14tägige Frist ein, uns zu erklären. Das haben wir getan. Wir haben auf die Vorgaben des BVerfG hingewiesen, uns gegen die Unterstellungen, wir stünden nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, vehement gewehrt und unsere bisherige Berufslaufbahn als Beleg dafür angeführt. 

 

Im Vorfeld hatten wir beraten, was wir im Konfliktfall tun könnten; wie weit wir uns verbiegen lassen würden, bevor wir sagen müssten: Das bin jetzt nicht mehr ich. Wir diskutierten über unsere Handlungsspielräume, schließlich thematisierten wir etwas, das uns noch Wochen zuvor absurd vorgekommen war, aber die wirtschaftliche Situation vieler Kolleginnen zwang uns dazu: Wie wäre es also, wenn wir alternative Kopfbedeckungen vorschlagen würden? Irgendetwas, das nicht mit einem „islamischen Kopftuch“ assoziierbar wäre? Wäre dann nicht allen geholfen? Wohl gefühlt haben wir uns bei dieser Idee nicht, denn das hieße, dass wir uns der Definitionsmacht des Ministeriumseinfach beugen, das Vorurteil indirekt akzeptieren und damit der strukturellen Gewalt weichen würden. Aber welche Alternativen gab es sonst? Fast alle von uns sind auf das Einkommen angewiesen, einige verdienen den gesamten Familienunterhalt, einige sind alleinerziehende Mütter (Alice Schwarzer hätte ihre Freude an uns, trügen wir nicht das falsche Outfit).

 

Unsere Schulleiter reagierten auf unser Kompromissangebot erleichtert, hier schien es aus ihrer Sicht einen Ausweg zu geben und schließlich wollten sie uns behalten und nicht loswerden. Die Schulbehörden regierten auf das Angebot der alternativen Kopfbedeckung zunächst verblüfft, dann mit Ablehnung: es komme schließlich darauf an, warum wir jetzt z.B. eine Mütze tragen wollten, hieß es, man kenne unsere Motivation schließlich ganz genau!

"Sie dürfen gar nichts auf dem Kopf tragen, Sie müssen Ihre Haare zeigen!" bekamen einige Kolleginnen zu hören. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass es letztendlich um eine Diskriminierung aufgrund der Religion ging, nicht – wie immer vorgegeben wurde – um ein Verbot jeglicher Zeichen, unabhängig von ihrer Motivation.

 

Denn wenn eine Mütze auf dem Kopf einer Muslima etwas anderes ist als auf dem Kopf einer Nicht-Muslima, dann heißt das nichts anderes als: wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe. Und das hier in Deutschland, unter diesem Grundgesetz! Wir waren und sind entsetzt! 

 

Dass es hier gar nicht um die potentielle Beeinflussung von Kindern geht, wird ebenfalls sehr deutlich daran, dass auch Lehrerinnen an einem Berufskolleg, an dem die Schüler erwachsen sind und Muttersprachenlehrerinnen, deren Schüler alle Muslime sind, das Tragen des Kopftuches verboten wurde.

 

Verschärfung des Kopftuchverbotes in NRW

 

Klammheimlich wurde in einem weiteren Schritt durch die Landesregierung das Schulgesetzt durch einen Kommentar zum § 57 noch einmal verschärft. Es trifft jetzt nicht nur Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen sondern gilt für alle Frauen mit Kopftuch, die sich innerhalb der Schule - auch in der Nachmittagsbetreuung oder AGs - engagieren.

 

Zudem wird es auf die Referendarinnen ausgedehnt. Zwar weist der Kommentar darauf hin, dass der Zugang zur Ausbildung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden darf (Gerichtsurteil BVerwG2 C 22.07) baut aber in einem Zusatz eine Hürde auf: Die Referendarinnen müssen jetzt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die ihnen verwehrt werden kann. Ob sie die Erlaubnis erhalten, hängt "von der Art und Weise des übrigen Verhaltens der Lehramtsanwärterin im schulischen Bereich" ab.

 

Diese schwammige Formulierung lässt dem Dienstherren freie Hand nach Gutsherrenart zu entscheiden, wie es ihm beliebt. Das führt dazu, dass unter Umständen jede einzelne Anwärterin klagen muss, damit sie mit Kopftuch ihren Vorbereitungsdienst antreten darf, künftige Studentinnen werden abgeschreckt, überhaupt ein Lehramtsstudium anzustreben.

 

Neue Regierung – Neues Glück?

 

Nach dem Regierungswechsel von der CDU/FDP-Regierung zu einer Rot-Grünen Koalition 2010 – die sich während ihrer Oppositionszeit einstimmig gegen das Kopftuchverbot positioniert hatte – keimte neue Hoffnung.

 

Leider erwies sich der Regierungswechsel für unser Anliegen als völlig ohne Konsequenzen. Auch wenn Rot-Grün in der Opposition vereint stimmte, so ist die politische Realität eine andere: In jeder (auch der CDU) Partei gibt es Befürworter und Gegner des Kopftuchverbotes und um sich über Parteigrenzen hinweg für die Abschaffung des Verbots zu engagieren, fehlt das Interesse. Politisch kann man mit dem Thema Kopftuch nur verlieren. So blieben unsere Anschreiben an die neue Schulministerin ohne Erfolg – man wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, ließ sie verlauten.

 

Zwischenzeitlich hatte eine rechtliche Beratung ergeben, dass wir vor Gericht nur dann Chancen haben, wenn ein Gutachten eines namhaften Juristen vorliegt, denn die verschiedenen Rechtsanwälte, die die einzelnen Klägerinnen vertraten, hatten nicht immer einen guten Stand. Die Kosten des Gutachtens konnten wir dank einiger Geschwister, die eine Wohltätigkeitveranstaltung organisierten, bei der über 6.000.- Euro gesammelt wurden, und vielen, vielen weiteren Einzelspenden decken. Diese Unterstützung und der Zuspruch vieler Geschwister hat uns sehr viel Auftrieb gegeben.

 

Vor dem Bundesverfassungsgericht

 

Zwei tapfere angestellte Lehrerinnen in NRW haben den Stress durch alle Instanzen hinweg durchgehalten; die Verfahren der Beamtinnen ruhen derzeit. Seit 2011 sind die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es ist zu vermuten, dass es 2013 zu einem Urteil kommt, allerdings wurde auch schon 2012 damit gerechnet.


ISGG geht im AmF auf

 

Ende 2009 gründete sich eine überregionale Frauenorganisation: Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e.V. Das AmF, das mittlerweile fast 400 Mitglieder hat, befasst sich mit allen Themen, die muslimische Frauen betreffen und konnte sich als Ansprechpartner für andere Organisationen etablieren.
Fast alle ISGG-Mitstreiterinnen sind Mitglied des AmF geworden, da wir dort nicht nur unsere Arbeit fortsetzen, sondern uns auf einer breiteren Basis für die Rechte muslimischer Frauen engagieren können.

 

2011 räumte das Bundesverfassungsgericht dem AmF die Möglichkeit ein zu den anhängigen Verfahren schriftlich Stellung zu nehmen. Sehr ausführlich haben wir uns dazu geäußert, welche Konsequenzen das Verbot für die direkt betroffenen Frauen, aber auch für andere muslimische Frauen mit Kopftuch hatte, mit welchen Klischees die damalige CDU/FDP-Landesregierung argumentiert hat und welche rechtlichen Fragen – insbesondere der Ungleichbehandlung des Kopftuches mit anderen „Symbolen“ – bisher ungeklärt sind.

 

Über alle neuen Entwicklungen wird Euch die AmF-Seite auf dem Laufenden halten. Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr Euch auf unser facebook-Seite informieren oder Euch jederzeit gerne per Mail an uns wenden:

info@muslimische-frauen.de  

 

Die Frauen der ISGG/des AmF